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Kosten und Nebenkosten

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Kosten und Nebenkosten

Anfragen aus dem Kanton Zürich

Mit der Einführung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes, am 01. Januar 2022, werden die Aufenthaltstage über den Kanton abgerechnet. Die Vermittelnde Stelle, die Eltern oder die Leistungsempfängerin müssen beim Kanton ein Kostenübernahmegesuch einreichen.

Ausserkantonale Anfragen

Für ausserkantonale Platzierungen wird über die Kantonale Verbindungsstelle dem Herkunfskanton ein Kostenübernahmegesuch eingereicht.

Der Zahlungstelle wird pro Aufenthaltstag Fr. 386.-- in Rechnung gestellt.

Die Tagespauschale wird 30 Tage pro Monat erhoben und versteht sich inklusive eines allfälligen Elternbeitrages.

Die Nebenkosten werden separat verrechnet.

Besucht ein Kind eine Privat- oder Sonderschule, wird vorgängig ein Antrag an die Herkunftsgemeinde gestellt.

Budgetrichtlinien

Regelung der Nebenkosten

In den Nebenkostenrichtlinien finden Sie die detaillierte Aufstellung der Nebenkosten nach Alter gegliedert.

 


Nebenkosten_Lattenberg ( 754 KB )

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